Wissen, was weiterhilft.
Die Information von Ratsuchenden zur Klärung genetischer Fragen gehört prinzipiell zu den Aufgaben jedes Arztes.
Durch die enorme Zahl und die Komplexität der genetisch bedingten Krankheiten und Fehlbildungen sowie des rasant wachsenden Wissensstandes auf diesem Gebiet, ist es heute kaum mehr möglich, solche Beratungen im Rahmen der bisherigen Fachdisziplinen abzudecken.
Deshalb stehen in der Schweiz in Privatpraxen und an den Universitäten Spezialärzte mit fundierter Ausbildung in medizinischer Genetik als Gesprächspartner für die Ratsuchenden zur Verfügung.
In der Genetica sind Dr. med. R. Spiegel und Dr. med. Yvan Herenger für genetische Beratungen zuständig.
Da eine fundierte Kenntnis der persönlichen Krankengeschichte der Ratsuchenden und deren Familie für eine genetische Beratung wesentlich ist, müssen vorgängig dazu oft ärztliche Berichte angefordert oder eine Einsicht in die Krankengeschichte genommen werden. Dies bedingt aus Datenschutzgründen eine schriftliche Einwilligung des Patienten. Mit der “Entbindung vom Arztgeheimnis” erleichtern die Ratsuchenden den Zugang zu Ihren medizinischen Daten für den beratenden Genetiker.
Zu den folgenden Themenkomplexen bietet die Genetica Beratungen an:
- Genetische Untersuchungen zur Familienplanung
- Pränatale Diagnostik
- Erbkrankheiten
- Blutsverwandtschaft
- Ethnisches Risiko
- Medikamente und ihr Einfluss auf das Erbgut
- Abstammungsfragen (Vaterschaft)
Die Genetica bietet genetische Beratungen sowohl für ratsuchende Einzelpersonen, Paare und Familien, als auch für die interessierte Ärzte an.
Wann ist eine genetische Beratung sinnvoll?
In den folgenden Situationen ist es essentiell, den Patienten oder die Patientin zur genetischen Beratung an den genetischen Facharzt zu überweisen:
- Familienplanung bei Vorkommen einer bekannten Erbkrankheit oder einer genetisch bedingten Fehlbildung in der erweiterten Familie.
- Vorangegangene Geburt eines körperlich und/oder geistig behinderten Kindes mit wahrscheinlich genetischer Ursache.
- Pathologischer Befund bei vorgeburtlichen Untersuchungen.
- Wiederholte Spontanaborte.
- Erstellung von Abortgutachten nach der 12. Schwangerschaftswoche.
- Unerklärte Kinderlosigkeit vor geplanter fortpflanzungsmedizinischer Behandlung (IVF/ICSI etc.).
- Medikamentenexposition oder Infektion in der Schwangerschaft (teratologische Beratung).
- Kinderwunsch von blutsverwandten Paaren (z.B. Cousine und Cousin) .
- Auf Wunsch detaillierte Schwangeren-Beratung vor beabsichtigter Pränataldiagnostik (Chorionbiopsie oder Amniozentese).
- Geplante genetische Untersuchung (Gentest) von Krankheiten mit möglichem späteren Erkrankungsrisiko (sogenannte präsymptomatische Untersuchung).
- Familiäre Krebserkrankung.
- Vaterschafts-Abklärung.
Konsultationen beim Genetiker werden von der Krankenkasse nach TARMED bezahlt.